Wir sind auch bei Schlemmerblock vertreten und es gibt gewisse Grundsätze die dort ausgemacht sind und die eingehalten werden, diese sind, dass an gesetzlichen Feiertagen (z.B.: Ostern, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingsten, Fronleichnam, Tag der deutschen Einheit) keine Gültigkeit des Schlemmerblocks besteht. Ebenso gelten sie nicht an Muttertag, Valentinstag und in der Zeit von 24.12. bis einschließlich 01.01., sowie bei Betriebsferien der Gutscheinanbieter.

 

Dies ist auch nachzulesen im Gutscheinheft selbst.

 

Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis!

 

Ihr Waldeck-Team

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